Noch ein Tipp für die Steuererklärung:
Wenn man Arbeitskleidung hat, kann man auch die Reinigungskosten steuerlich geltend machen.
Einfach folgenden Formel verwenden: 48x3x0,93 = 134,- Euro.
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Tags: einkommensteuererklärung tipp, steuer, steuererklärung tipp, steuern, tipps
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